Im Westallgäu zwischen Memmingen und Wangen an der A 96 gelegen, bildet die Stadt ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.056 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88299
Vorwahlen
07561, 07563, 07567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leutkirch im Allgäu
Hauptstraße 1
88299 Leutkirch im Allgäu
2. Ordnungsamt Leutkirch im Allgäu
Hauptstraße 1
88299 Leutkirch im Allgäu
3. Finanzamt Wangen
Wilhelmstraße 5
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Leutkirch im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Ströhlerweg" in Leutkirch im Allgäu ist seit dem 18.11.2021 rechtskräftig. Die Erschließung des Neubaugebiets ist weitestgehend fertiggestellt, und das Bewerbungsverfahren für die städtischen Bauplätze ist abgeschlossen. Es sind keine neuen Bewerbungen mehr möglich, und ein Zeitplan für eine 2. Vergaberunde steht noch nicht fest.
- Ein neues Wohnbaugebiet in Adrazhofen ist in Planung, mit einer Bebauungsplanung bis Anfang 2025 und einer Erschließung frühestens Ende 2025. Interessenten können sich auf der Interessentenliste eintragen, um über den Fortschritt informiert zu werden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.